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   OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10   

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OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10 (https://dejure.org/2010,21097)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2010 - 34 Wx 28/10 (https://dejure.org/2010,21097)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 34 Wx 28/10 (https://dejure.org/2010,21097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit des Nachweises der Erbenstellung eines Auflassungsempfängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Auflassung eines im Nachlass befindlichen Grundstücks durch den Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2205; GBO § 20; GBO § 29 Abs. 1
    Voraussetzungen der Auflassung eines im Nachlass befindlichen Grundstücks durch den Testamentsvollstrecker

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 328
  • ZEV 2011, 197
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 14 Wx 11/04

    Grundbuchmäßiger Vollzug einer Teilerbauseinandersetzung bezüglich

    Auszug aus OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10
    Soweit die Beteiligte zu 6 der Erbengemeinschaft angehört, liegt die Beschwerdeberechtigung allein beim Testamentsvollstrecker (OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219/220; Demharter § 71 Rn. 60), dem Beteiligten zu 1.

    9 b) Der Nachweis der Erbenstellung des Auflassungsempfängers ist hingegen dann (ausnahmsweise) entbehrlich, wenn der Testamentsvollstrecker mit der Übertragung eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollzieht, auch wenn sich diese nur aus einem privatschriftlichen Testament ergibt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219 - Leitsatz 5 - Keim ZEV 2007, 470/473).

    Der Testamentsvollstrecker hat dann in der Auseinandersetzungsurkunde die Umstände darzulegen, aus denen die Deckungsgleichheit der Verfügung über den Nachlassgegenstand mit der testamentarischen Verfügung hervorgeht (OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219/221; Keim ZEV 2007, 470/473).

  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10
    Bei der Auflassungserklärung eines Testamentsvollstreckers hat das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis (§ 2205 BGB) zu prüfen (BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

    9 b) Der Nachweis der Erbenstellung des Auflassungsempfängers ist hingegen dann (ausnahmsweise) entbehrlich, wenn der Testamentsvollstrecker mit der Übertragung eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollzieht, auch wenn sich diese nur aus einem privatschriftlichen Testament ergibt (BayObLG NJW-RR 1989, 587; OLG Karlsruhe FGPrax 2005, 219 - Leitsatz 5 - Keim ZEV 2007, 470/473).

    e) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1989, 587), der der Senat folgt, kommt es nicht darauf an, ob es sich im gegenständlichen Fall tatsächlich um eine Teilungsanordnung handelt, welche die Erbeneigenschaft voraussetzen würde.

  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem

    Auszug aus OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10
    Bei der Auflassungserklärung eines Testamentsvollstreckers hat das Grundbuchamt dessen Verfügungsbefugnis (§ 2205 BGB) zu prüfen (BayObLGZ 1986, 208/210; BayObLG NJW-RR 1989, 587).

    a) Zutreffend ist das Grundbuchamt nicht davon ausgegangen, dass sämtliche Erben den vom Testamentsvollstrecker getroffenen Verfügungen zugestimmt hätten (dazu BGHZ 57, 84/94; BayObLGZ 1986, 208/210), was den Nachweis, die Verfügung sei nicht unentgeltlich getroffen, entbehrlich machen würde.

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10
    a) Zutreffend ist das Grundbuchamt nicht davon ausgegangen, dass sämtliche Erben den vom Testamentsvollstrecker getroffenen Verfügungen zugestimmt hätten (dazu BGHZ 57, 84/94; BayObLGZ 1986, 208/210), was den Nachweis, die Verfügung sei nicht unentgeltlich getroffen, entbehrlich machen würde.
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10
    Der Senat hat zunächst mit Beschluss vom 18.2.2010 (34 Wx 009/10 = NJW-Spezial 2010, 264) den Vorgang an das Amtsgericht zur Durchführung des Abhilfeverfahrens zurückgegeben.
  • BayObLG, 24.05.1973 - BReg. 2 Z 13/73
    Auszug aus OLG München, 31.05.2010 - 34 Wx 28/10
    Die Auflassung ist auf Seiten des Veräußerers von einem Verfügungsbefugten zu erklären (BayObLGZ 1973, 139 f.).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2019 - 3 Wx 99/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

    Insofern handelt es sich um einen Ausnahmefall von § 29 GBO (OLG München ZEV 2011, 197 ff. und RNotZ 2015, 359 ff.; Palandt-Weidlich, BGB, 76. Aufl. 2017, § 2205 Rn. 31 m.w.N.).

    Hierbei sind grundsätzlich auch privatschriftliche Testamente vom Grundbuchamt zu würdigen (vgl. Senat BeckRS 2013, 15711; OLG München ZEV 2011, 197 ff. und RNotZ 2015, 359 ff.; BeckOK BGB/Lange, 51. Edition, Stand: 1. August 2019, § 2205 Rn. 70 ff. m.w.N.).

    Im Testament muss nur hinreichend deutlich werden, dass der Bedachte den Gegenstand in jedem Fall erhalten soll (OLG München ZEV 2011, 197 ff.; BayObLG …

  • OLG München, 05.12.2016 - 34 Wx 441/16

    Ausübung eines "Vorwahlrechts" durch einen Miterben

    Nach einer Entscheidung des Senats vom 31.5.2010 (Az. 34 Wx 28/10) sei die Vorlage eines Erbscheins nicht erforderlich, wenn der Testamentsvollstrecker eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollziehe.

    Jedenfalls bedürfte es zur Übertragung des Grundbesitzes von der Erbengemeinschaft auf den Beteiligten mit der Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) einer Auflassung (vgl. auch Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = FamRZ 2011, 328) entweder der Erbengemeinschaft an den Beteiligten oder gegebenenfalls des Testamentsvollstreckers an den Beteiligten, wobei dann vom Grundbuchamt zu prüfen wäre, ob sich aus dem Testament tatsächlich eine Anordnung der Erblasserin zur entsprechenden Grundstücksübertragung ergibt und diese wirksam ausgeübt wurde (zu allem Senat vom 31.5.2010, FamRZ 2011, 328).

  • OLG München, 30.09.2016 - 34 Wx 339/16

    Zwischenverfügung des Grundbuchamtes nur bei mit ex-tunc-Wirkung behebbarem

    Hiergegen wendet sich der Beteiligte mit der Beschwerde, in der er sich auf eine Entscheidung des Senats vom 31.5.2010 bezieht (Az. 34 Wx 28/10), wonach die Vorlage eines Erbscheins auch bei privatschriftlichem Testament nicht erforderlich sei, wenn der Testamentsvollstrecker eine ausdrückliche Anordnung des Erblassers vollziehe.

    Jedenfalls bedürfte es zur Übertragung des Grundbesitzes von der Erbengemeinschaft auf den Beteiligten mit der damit verbundenen Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) auch einer Auflassung (§ 925 BGB, §§ 20, 29 GBO, vgl. auch Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = FamRZ 2011, 328).

    Zudem müsste das Grundbuchamt prüfen, ob sich aus dem (privatschriftlichen) Testament tatsächlich eine Anordnung der Erblasserin zur entsprechenden Grundstücksübertragung ergibt (zu allem Senat vom 31.5.2010, FamRZ 2011, 328) und das Wahlrecht auch wirksam ausgeübt wurde, wozu es jedoch der Vorlage entsprechender Urkunden in der Form des § 29 GBO durch den Antragsteller bedarf.

  • OLG München, 03.02.2017 - 34 Wx 342/16

    Beschwerde- zurückweisende Entscheidung von Antrag auf Eigentumsumschreibung und

    Hat auf Veräußererseite ein Testamentsvollstrecker die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt dessen Ernennung (vgl. § 35 Abs. 2 GBO, § 2368 BGB) und Verfügungsbefugnis (§ 2205 Sätze 2 und 3 BGB) prüfen (Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = ZEV 2011, 197; BayObLG …
  • OLG München, 07.11.2017 - 34 Wx 321/17

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit von Verfügungen des Testamentsvollstreckers

    Hat auf Veräußererseite ein Testamentsvollstrecker die Auflassung erklärt, muss das Grundbuchamt dessen Ernennung (vgl. § 35 Abs. 2 GBO, § 2368 BGB) und Verfügungsbefugnis (§ 2205 Sätze 2 und 3 BGB) prüfen (Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = FamRZ 2011, 328/329; BayObLG NJW-RR 1989, 587).
  • OLG München, 30.06.2010 - 34 Wx 31/10

    Grundbuchverfahren: Prüfungsumfang bei Übertragung eines Grundstücks durch den

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker als Veräußerer die Auflassung, hat das Grundbuchamt daher seine Verfügungsbefugnis zu prüfen (Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 028/10; BayObLGZ 1986, 208/210; Demharter GBO 27. Aufl. § 52 Rn. 11, 23).

    Einerseits genügt es, andererseits ist es aber auch erforderlich, dass im Weg der freien Beweiswürdigung Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Verfügung des Testamentsvollstreckers ausgeräumt werden können (BayObLG aaO.; Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 028/10; KEHE/Eickmann GBO 6. Aufl. § 52 Rn. 16).

  • OLG München, 15.07.2014 - 34 Wx 243/14

    Testamentsvollstreckung: Entgeltlichkeit einer Verfügung bei einem

    Es genügt, dass im Wege der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt Zweifel an der Pflichtmäßigkeit des Testamentsvollstreckerhandelns ausgeräumt werden können (Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = FamRZ 2011, 328; Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG München, 05.12.2016 - 34 Wx 442/16

    Auflassung als Voraussetzung der Grundbucheintragung in Folge einer

    Jedenfalls bedürfte es zur Übertragung des Grundbesitzes von der Erbengemeinschaft auf den Beteiligten mit der Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) einer Auflassung (vgl. auch Senat vom 31.5.2010, 34 Wx 28/10 = FamRZ 2011, 328) entweder der Erbengemeinschaft an den Beteiligten oder gegebenenfalls des Testamentsvollstreckers an den Beteiligten, wobei dann vom Grundbuchamt zu prüfen wäre, ob sich aus dem Testament tatsächlich eine Anordnung der Erblasserin zur entsprechenden Grundstücksübertragung ergibt (zu allem Senat vom 31.5.2010, FamRZ 2011, 328).
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